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Wohnberechtigungsschein (WBS) -

KEINE AHNUNG, WAS EIN WBS IST?

 

Kein Problem, wir erklären es Ihnen gerne! Die Modernisierung unseres „Quartiers der Mitte“ in Hohenstücken wird durch Fördermittel des sozialen Wohnraumförderungsprogramms des Landes Brandenburg ermöglicht. Eine wichtige Bedingung dieser Förderung ist, dass die Hälfte der sanierten Wohnungen im Quartier sowie die andere Hälfte in unserem Bestand an Mieterinnen und Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden müssen. Für Wohnungssuchende bedeutet das, dass sie zur Anmietung einer geförderten Wohnung einen gültigen WBS vorweisen müssen. Diesen können Sie bei der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel beantragen. Der WBS ermöglicht es Haushalten mit geringem Einkommen, modernisierten und preiswerten Wohnraum zu erhalten. Viele Wohnungssuchende, darunter auch Erwerbstätige und Rentner, könnten möglicherweise einen WBS erhalten, auch wenn sie es nicht vermuten.

Die Einkommensgrenzen wurden zum 01.01.2024 angehoben, und unsere geförderten Kaltmieten liegen in diesem Jahr bei 4,80 Euro/m² und 5,80 Euro/m². Mietpreiserhöhungen sind streng reguliert. Wir ermutigen daher Wohnungssuchende, einen WBS zu beantragen. Unsere geförderten Wohnungen sind durch das „WBS-Logo“ gekennzeichnet. In dieser Ausgabe der Cafézeit finden Sie auch einige Wohnungsangebote.

Unsere Wohnungen mit einer Mietpreisbindung sind mit einem speziellen Icon gekennzeichnet.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen beim Amt für Soziales und Wohnen in der Stadt Brandenburg gerne zur Verfügung:

Frau Drechsler:

Telefon: 03381 /585065

Frau Hirtzel:

Telefon: 03381 /585067

 

Kontakt

Wohnungsbaugenossenschaft
Brandenburg eG
Silostraße 8-10
14770 Brandenburg an der Havel
Tel. 03381/356-0