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Energie- & Wohntipps

Informationen und Tipps für Mieter*innen der WBG Brandenburg

Ergebnis aus der Betriebskostenabrechnung 2022

In unserem Film widmen wir uns der Betriebskostenabrechnung 2022 unserer Mieter*innen. Max Säger, unser Kollege aus dem Betriebskostenteam, fasst die Heizkostenentwicklung im Jahr 2022 kompakt zusammen und gibt einen Ausblick auf die Kostenentwicklung für die Heizkostenabrechnung 2023/2024.

Informationen zur Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022

Liebe Mieterinnen und Mieter,

wir möchten Ihnen einige Informationen zur bevorstehenden Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 geben, die in den nächsten Tagen bei Ihnen im Briefkasten landen wird. 📬

Bereits Ende August erhalten sie die detaillierte Abrechnung in ihrem Postfach. Auf den ersten beiden Seiten finden sie eine übersichtliche Aufschlüsselung der kalten Betriebskosten, wie z.B. Wasser- und Müllkosten, Kosten für die Gartenpflege usw. Zusätzlich gibt es eine ista-Anlage, die sich ausführlich mit der Wasser- und Heizkostenabrechnung beschäftigt. 🌡️❄️

Ganz unten auf der zweiten Seite werden sie die neuen Vorauszahlungen für das kommende Jahr finden, die ab 01.10.2023 zu zahlen sind. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Grundmiete, der  Heizkosten- und der Betriebskostenvorauszahlung zusammen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass trotz eines Guthabens aus dem Jahr 2022 die Vorauszahlungen erhöht werden mussten. Dies liegt daran, dass die tatsächlich angefallenen Kosten, insbesondere die Wasser- und Heizkosten, gestiegen sind. Wir haben die Erhöhung sorgfältig berechnet, um eine faire Abrechnung sicherzustellen. 💰

Falls sie Fragen zur Abrechnung haben oder weitere Informationen benötigen, zögern sie nicht, sich per E-Mail unter betriebskosten@wbg-brandenburg.de oder telefonisch unter 03381356-180 an uns zu wenden. Wir stehen ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für ihr Verständnis und ihre Mitarbeit! Wir freuen uns auf eine reibungslose Abrechnungsperiode.

Mit besten Grüßen, Cindy Lahn und Max Säger 🏢🔑

 

Das Auf und Ab der Energiepreise schon seit dem Jahresende 2021 und besonders im Jahr 2022 bis heute verursacht viel Informationsbedarf. Auf dieser Seite stellen wir Antworten zu regelmäßigen Fragen zur Verfügung. Welche Regelungen gelten aktuell? Welche Preisbremsen gibt es? Was können Sie tun, um mitzuhelfen? Wie können Sie Heiz- und Betriebskosten sparen? Falls Sie weitere konkrete Fragen haben, geben wir weiter unten unsere Kontaktdaten an.

Aktueller Stand Energiekosten: 17.02.2023

Zum aktuellen Zeitpunkt hat Deutschland bereits in diesem Winter 2022/23 Energie gespart. Die Füllstände der Erdgasspeicher sind noch sehr hoch und die Prognosen zur ausreichenden Verfügbarkeit von Strom- und Heizungsenergie sind entsprechend positiv. Das liegt auch an Ihrem Verbrauchsverhalten bis hierhin. Aber die Verbrauchseinsparungen bei den anstehenden Kostensteigerungen für Strom, Gas und Fernwärme hätten nicht ausgereicht, um alle Haushalte finanziell gut durch die Krise zu bringen. Deshalb haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat umfangreiche Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Die Preisbremsen werden ab März 2023 umgesetzt. Sie wirken schon auf Januar 2023 zurück.

Detaillierte Informationen gibt es hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

Für die Energiekosten Ihrer Wohnung gilt es immer zwischen Strom und Fernwärme bzw. Gas zu unterscheiden.

Was ist noch für das Jahr 2022 wirksam geworden?

Was gilt bei der Mehrwertsteuer?

Ab Oktober 2022 ist die Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 7% für Gas und Fernwärme wirksam geworden. Das hat unmittelbar Ihre Gasabrechnung für das ganze Jahr 2022 gesenkt, wenn Sie eine Gasetagenheizung oder Gastherme haben. Bei Fernwärme geben wir die Senkung mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 im August 2023 weiter. Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt noch bis März 2024.

Was ist der Dezemberabschlag?

Außerdem gab es den „Dezemberabschlag“. Gaskunden wurde der Abschlagsbetrag im Dezember erlassen. Auch in der Fernwärmeabrechnung haben wir als Wärmekunde einen entsprechenden Erlass erhalten. Diese Entlastung senkt die für 2022 abzurechnenden Betriebskosten.

Was haben Rentnerinnen und Rentner erhalten?

Rentnerinnen und Rentner haben im Dezember 2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Das sollte eigentlich automatisch erfolgen. Falls nicht, kann ein Antrag bei der DRV Knappschaft-Bahn-See gestellt werden.

Was passierte beim Strom?

Beim Strom wurde zum 01.07.2022 die EEG-Umlage abgeschafft. Das wurde sowohl in den privaten Stromrechnungen preismindernd berücksichtigt. Auch in den Allgemeinstromabrechnungen, z.B. für Hausstrom/Treppenlicht, haben sich die Absenkungen ausgewirkt und mindern die Betriebskosten in der nächsten Abrechnung.

Wie hat die WBG mit den Betriebskostenvorauszahlungen gearbeitet?

Im Mai 2022 hat die WBG für Fernwärmemieter eine erste Vorauszahlungsanpassung bei den Heizkosten vorgenommen. Wir haben damit auf die schon zu Jahresbeginn gestiegenen Fernwärmepreise der StWB reagiert. Wir wollen für Sie Nachzahlungen vermeiden, wenn Sie nicht individuell mehr geheizt haben. Das Ergebnis kommt im August 2023 mit der Abrechnung 2022 zu Ihnen. Im Durchschnitt gehen wir davon aus, dass die Vorauszahlungen ausgereicht haben.

Im Rahmen der Abrechnung für 2021 haben wir für Fernwärmemieter zum Oktober 2022 die Heizkostenvorauszahlungen aufgrund der damaligen Prognosen erneut und deutlich erhöht. Die Politik hat die Preisbremsen erst danach diskutiert und beschlossen.

Wegen der zwischenzeitlich so hohen Vorauszahlungen sind die meisten Mieter für 2022 auf der sicheren Seite.

Mit der Betriebskostenabrechnung 2022 im August 2023 und dann mit der Betriebskostenabrechnung 2023 im August 2024 werden wir Stück für Stück wieder in normale Verhältnisse zurückkehren können. Wir können dann die Vorauszahlungsbeträge wieder jährlich ohne „Hauruck“ anpassen. Genossenschaftlich wichtig ist uns immer, hohe Nachzahlungsbelastungen zu vermeiden. Zugleich achten wir darauf, nicht zu viel Geld von den Mitgliedern zu verlangen, um es später zurückgeben zu müssen.

Kann ich meine Vorauszahlungen jederzeit erhöhen, um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden?

Wenn Sie uns Gründe für einen höheren individuellen Verbrauch nennen können, sprechen Sie uns bitte für eine Vorauszahlungsanpassung an. Sie erreichen uns unter 03381/356-180 oder betriebskosten@wbg-brandenburg.de.

Da wir Vorauszahlungen aber treuhänderisch verwalten müssen, dürfen sie auch nicht zu hoch sein. Unsere Betriebskostenspezialisten haben die Entwicklung im Blick und wir verlangen die nach den jeweiligen Umständen angemessenen, aber auch ausreichenden Vorauszahlungen. Wir wollen das Geld nicht horten. Das besprechen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ihnen im Einzelfall und erläutern Ihnen, wie Sie vor zu hohen Nachzahlungen geschützt werden.

Was gilt ab 2023?

Ihre Wohnung wird mit Fernwärme versorgt?

Wenn Ihre Wohnung mit Fernwärme versorgt ist, gilt für das ganze Jahr eine Preisbremse für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der Preis liegt bei 9,5 Cent/kWh. Das ist nur etwas teurer als bisher. Für den darüber liegenden Verbrauch ist der Preis aber circa dreimal so hoch. Sparen lohnt sich also sehr.

Ab der Heizsaison 2023/24 soll die Fernwärme nicht mehr durch die Verbrennung von teurerem Erdgas erzeugt werden. Dann wird die Leitung aus Premnitz fertig sein, die die Abwärme einer Abfallverwertungsanlage nutzt. Der neue Fernwärmepreis ist mit Sicherheit nicht mehr so hoch wie der Wärmepreis ohne Preisbremse. Die Preisbremse gilt aber auch hier weiter.

Damit werden die Wärmekosten 2023 wieder kalkulierbar. Aus diesem Grund hat die WBG im Januar 2023 die sehr hohen Heizkostenvorauszahlungen wieder etwas nach unten anpassen können, um die Fernwärmemieter ganz konkret zu entlasten.

Ihre Wohnung hat eine Gasetagenheizung oder eine Warmwassergastherme?

Heizen Sie mit einer Gasetagenheizung oder wird das warme Wasser mit einer Gastherme erzeugt, haben Sie einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger. Auch hier gilt eine Preisbremse für 80 Prozent des Vorjahresgasverbrauchs. Der Preis liegt aber bei 12 Cent/kWh. Das ist schon teurer als bisher. Für den darüber liegenden Verbrauch ist der Preis aber je nach Vertrag meist noch sehr viel höher. Individuelles Sparen lohnt sich also sehr. Die Kosten für das Erdgas rechnet Ihr Versorger direkt mit Ihnen ab. Die WBG ist nicht beteiligt. Viele erhalten Ihr Erdgas von den StWB. Diese haben hier ihre Informationen zusammengefasst: https://www.stwb.de/faq/

Ihre Wohnung hat eine Gaszentralheizung (nur Thüringer Straße 134a-e, 178-186)?

Zwei WBG-Blöcke in der Thüringer Straße haben je eine Gaszentralheizung. Hier gilt eine Preisbremse für 80 Prozent des Vorjahresgasverbrauchs. Der Preis liegt bei 12 Cent/kWh. Das ist schon teurer als bisher. Für den darüber liegenden Verbrauch ist der Preis aber noch einmal doppelt so hoch. Individuelles Sparen lohnt sich also auch hier sehr. Die Gaskosten zahlt zunächst die WBG. Sie werden aber im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Nutzer verteilt. Jeder der spart, hilft mit.

Die WBG prüft aktuell, auch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, welche Optimierungen an der Heizungsanlage wann möglich sind, um Einsparungen im System zu erreichen.

Was gilt bei der Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt sowohl für den privaten Stromverbrauch der Verbraucher als auch für uns als Vermieter z.B. für den Hausstrom. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt ein Preisdeckel von 40 Cent/kWh. Darüber hinaus gilt der Vertragspreis, der höher sein kann.

Für Ihren privaten Stromverbrauch berechnet der Versorger das direkt bei Ihnen.

Für den Hausstrom/Treppenlicht hat die WBG einen Stromliefervertrag, der auch von der Preisbremse begünstigt wird. Die Entlastung geben wir in der Betriebskostenabrechnung für 2023 im August 2024 weiter.

Kriegen Studierende eigentlich auch was?

Studierende waren lange durch das individuelle Unterstützungsraster gefallen. Ab März sollen sie, ähnlich wie Rentnerinnen und Rentner mit einmalig 300 Euro zusätzlich unterstützt werden. Mehr dazu auf https://www.einmalzahlung200.de/.

Was kann ich tun?

Woher weiß ich meinen Energieverbrauch?

Wissen ist die Voraussetzung für Handeln. Über unseren Messdienstleister bieten wir die monatlichen Verbrauchswerte für die Fernwärmewohnungen zum Abruf an. Am einfachsten geht das mit der Handy-App istaEcoTrend. Haben Sie sich noch nicht registriert, sprechen Sie unser Betriebskostenteam an. Dort wird der Anmeldeprozess angestoßen.

Wie kann ich Heizenergie sparen?

Es gibt die kleinen Klassiker, die jeder kennt. Wenn alle mitmachen, summieren sich große Effekte.

Die Temperatur in der Wohnung um 1°C senken, ergibt ca. 6% Heizenergieeinsparung.

Zwei- bis dreimal täglich stoßlüften, anstatt Fenster ankippen. Dabei sollte die Heizung aus- und erst ca. 10 Minuten später wieder angestellt werden. Dann ist die Zimmerluft von den Wänden wieder erwärmt und die Heizung heizt nicht durch.

Wenn niemand in der Wohnung ist, Heizung runterstellen. Aber nicht ausstellen! Wer bei Stellung 3 sonst ca. 20°C erreicht, stellt z.B. auf Stellung 2 (ca. 16.°C). Es braucht zusammen weniger Heizenergie die Wohnung auf 16°C zu halten und dann nur die kleine Differenz zu 20°C zu erwärmen, als eine ausgekühlte Wohnung hochheizen zu müssen.

Kann ich meinen Elektrostrombedarf durch kostenlose Solarenergie vom Balkon decken?

Balkonsolaranlagen sind up-to-date. Sie können den Strombedarf einer Wohnung nicht decken, aber unterstützen.
Auch bei der WBG sind sie grundsätzlich möglich. Aber nicht alle Fälle sind gleich. Jedenfalls ist ein E-Check erforderlich, um zu prüfen, ob an der Elektroanlage Erweiterungen notwendig sind. Den E-Check bezahlt die WBG. Kauf und Installation der Balkonsolaranlage übernehmen Sie. Die Installation muss mit unserer Genehmigung erfolgen, um alle Fragen der Sicherheit (Standort, Absturzsicherung, Elektrosicherheit) verbindlich zu klären. Die Anlage ist dann noch bei den StWB als Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister anzumelden. Nähere Infos https://www.stwb.de/netzanschluss-strom/ Bis zu „Balkonmodule/Plug in Solarmodule“ scrollen.

Bitte prüfen Sie selbst, ob sich eine Balkonsolaranlage rechnet. Scheint die Sonne ausreichend auf die Stelle? Haben Sie tagsüber regelmäßige Stromverbraucher, die davon profitieren? Da Speicher/Akkus nicht so einfach ans Netz angeschlossen werden dürfen, können Balkonsolaranlagen zu Zeiten hohen privaten Strombedarfs (meist abends) oft nicht unterstützen.

Wohntipp

WBS – Wohnberechtigungsschein – Was nun?

Für viele Mietinteressenten ist der Begriff „WBS“ unbekannt, aber zur Anmietung einer Wohnung ist ein solcher nun oft erforderlich. Seit diesem Jahr vermieten wir einen kleinen Teil unserer Wohnungen mit einem WBS, einem Wohnberechtigungsschein, weil wir für unser Bauprojekt Fördermittel erhalten. Unsere WBS-Wohnungen befinden sich in allen Wohngebieten. Das bedeutet für Wohnungssuchende also, neben den üblichen beizubringenden Unterlagen (Vorvermieterbestätigung, Einkommensnachweise und Bewerbungsbogen) auch einen WBS vorzulegen.

Der Vorteil für den Mieter überwiegt, trotz des bürokratischen Mehraufwandes. Er sichert sich für einen sehr langen Zeitraum eine sehr günstige Miete, denn die Wohnung ist mit einer Mietpreisbindung von 25 Jahren belegt. In diesem Zeitraum sind zwar auch Mieterhöhungen möglich, aber in einem eng definierten Rahmen.

Woher bekommt man einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Sie können einen WBS bei der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Wiener Straße 1 im Bereich Soziales und Wohnen beantragen.

Informieren Sie sich.

Ihre Ansprechpartnerinnen beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Brandenburg:

Frau Drechsler: 03381 / 58 50 62

Frau Hirtzel: 03381 / 58 50 67

Unsere Wohnungen mit einer Mietpreisbindung sind mit einem speziellen Icon gekennzeichnet.

Richtig HEIZEN und LÜFTEN

👋 Wir haben einen ganz besonderen Gast für euch: Einen Kollegen aus unserem Hause, der uns wertvolle Tipps zum Thema „Richtig Heizen und Lüften“ verraten wird. Es ist wichtig, unsere Wohnräume optimal zu beheizen, um nicht nur Energie zu sparen, sondern auch ein gesundes Raumklima zu schaffen. Lasst uns gemeinsam die besten Praktiken entdecken! **Tipp 1: Die richtige Raumtemperatur (Wohnräume 20-23°C, Schlafzimmer und Küche 18-20°C, Bad 23°C), Tipp 2: Quer- und Stoßlüften, Tipp 3: Das richtige Raumklima im Einklang mit Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur zur Schimmelvermeidung.