Die Genossenschaft – Unabhängig und mit Fokus auf die Mitglieder
Eine Genossenschaft ist eine eigenständige und unabhängige Unternehmensform. Sie gehört weder einem Konzern noch einem Kapitalfonds oder einer Aktiengesellschaft an.
Im Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Geschäftstätigkeit steht die gesetzlich verankerte Förderung ihrer Mitglieder. Das Besondere: Die Mitglieder stellen das Kapital der Genossenschaft und sind zugleich auch Mieter.
Diese Rechtsform bietet Eigentümern und Nutzern die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf das Unternehmen zu nehmen – zum Beispiel durch die jährliche Vertreterversammlung, bei der über wichtige Themen wie den Jahresabschluss und die Wahlen zum Aufsichtsrat entschieden wird.
bis Anfang März 2025
Kandidieren Sie als Vertreter/in und reichen Ihre Kandidaturerklärung ein.
Mitte bis Ende März 2025
Auslegung der Kandidatenliste in der Geschäftsstelle und Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen per Post
ca. bis Ende April 2025
Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht und geben Sie per Briefwahl Ihre Stimme ab.
Bitte stimmen Sie rechtzeitig ab.
Ihr Brief mit dem Wahlschein muss bis zum Stichdatum in der WBG-Geschäftsstelle sein. Das genaue Datum wird in den Wahlunterlagen stehen. Nur so können Ihre Stimmen gezählt werden.
Mai 2025
Die Auszählung erfolgt und das Wahlergebnis wird festgestellt.
Anfang Juni 2025
Die neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter werden bekannt gegeben und zur Vertreterversammlung eingeladen.
19. Juni 2025
Die neu gewählte Vertreterversammlung tritt erstmals zusammen.