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Infos zur Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung erfolgt einmal jährlich auf Grundlage des Mietvertrags sowie nach den Vorgaben des BGB und des Betriebskostenkatalogs. Abgerechnet wird immer für ein Kalenderjahr. Wenn Sie im Laufe des Jahres ein- oder ausgezogen sind, berücksichtigen wir nur den anteiligen Zeitraum. Die Abrechnung erhalten Sie in der Regel Ende August oder Anfang September – damit erfüllen wir die gesetzliche Frist von zwölf Monaten.

Zu den umlagefähigen Kosten gehören alle Positionen, die im Mietvertrag oder im Betriebskostenkatalog aufgeführt sind, beispielsweise Wasser, Hausreinigung, Gartenpflege oder Versicherungen. Zusätzlich können auch sonstige Betriebskosten wie die Wartung von Rauchwarnmeldern, Lüftungs- oder Solaranlagen anfallen. Diese werden ausdrücklich vereinbart, sofern sie nicht gesetzlich geregelt sind. Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten sind nicht enthalten – diese trägt allein die Genossenschaft.

Die Verteilung der Kosten richtet sich nach Art der Abrechnungsposition: Meist erfolgt sie nach Wohnfläche, bei Versicherungen nach Anzahl der Wohneinheiten und bei Heizung, Warmwasser sowie Frisch- und Abwasser nach tatsächlichem Verbrauch. Auch Leerstände werden berücksichtigt: Verbrauchsunabhängige Kosten werden auf die gesamte Wohnfläche verteilt, verbrauchsabhängige Kosten werden auch in Leerwohnungen erfasst – diese trägt die WBG.

Die Heizkosten werden nach der Heizkostenverordnung mindestens zu 50 % nach Verbrauch abgerechnet, in vielen Häusern sogar zu 70 %. Dafür nutzen wir seit 2024 einen neuen Rahmenvertrag mit ista. Bis 2026 werden alle Messgeräte für Wasser und Wärme erneuert und durch funkfähige Geräte ersetzt, sodass kein Ablesen in der Wohnung mehr nötig ist. Sollte es zu Ausfällen einzelner Funkmodule kommen, wird der Verbrauch geschätzt – anhand der Vorjahreswerte oder vergleichbarer Daten – bis das Gerät ausgetauscht ist.

Alle Belege liegen in digitaler Form vor und können nach Terminabsprache bei uns eingesehen werden. Auf Wunsch können Sie die Abrechnung mit den zugrunde liegenden Belegen einsehen. Einwände gegen die Abrechnung können Sie am besten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einreichen, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist. Guthaben zahlen wir spätestens bis zum 30.09. aus. Sollte eine Nachzahlung entstehen, besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung ab einer Mindestrate von 50,00 Euro. Bitte wenden Sie sich dafür an die Mietenbuchhaltung und bringen Sie Einkommensnachweise der letzten drei Monate mit.

Sie haben noch weitere Fragen zu Ihrer Abrechnung?

Schauen Sie in unsere FAQ-Datenbank, vielleicht finden Sie dort schon die passende Antwort. Wenn nicht, schreiben Sie uns einfach an betriebskosten@wbg-brandenburg.de oder rufen Sie uns an unter 03381 / 356-180.“

 

Aktuelle Betriebskostenabrechnung 2024

Was ist für das Jahr 2024 wirksam geworden?

Was gilt ab 2025?

Was kann ich tun?

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