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WBS - Wohnberechtigungsschein

Was nun?

 

Für viele Mietinteressenten ist der Begriff „WBS“ unbekannt, aber zur Anmietung einer Wohnung ist ein solcher nun oft erforderlich. Seit diesem Jahr vermieten wir einen kleinen Teil unserer Wohnungen mit einem WBS, einem Wohnberechtigungsschein, weil wir für unser Bauprojekt Fördermittel erhalten. Unsere WBS-Wohnungen befinden sich in allen Wohngebieten. Das bedeutet für Wohnungssuchende also, neben den üblichen beizubringenden Unterlagen (Vorvermieterbestätigung, Einkommensnachweise und Bewerbungsbogen) auch einen WBS vorzulegen.

Der Vorteil für den Mieter überwiegt, trotz des bürokratischen Mehraufwandes. Er sichert sich für einen sehr langen Zeitraum eine sehr günstige Miete, denn die Wohnung ist mit einer Mietpreisbindung von 25 Jahren belegt. In diesem Zeitraum sind zwar auch Mieterhöhungen möglich, aber in einem eng definierten Rahmen.

Woher bekommt man einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Sie können einen WBS bei der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Wiener Straße 1 im Bereich Soziales und Wohnen beantragen.

Informieren Sie sich.

Ihre Ansprechpartnerinnen beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Brandenburg:

Frau Drechsler: 03381 / 58 50 62

Frau Hirtzel: 03381 / 58 50 67

Unsere Wohnungen mit einer Mietpreisbindung sind mit einem speziellen Icon gekennzeichnet.

 

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