Auf dieser Seite haben wir ein Video zum Thema Balkonsolaranlage eingebunden, dass unser Verband erstellt hat. Das konkrete Vorgehen in Ihrem Fall besprechen wir gemeinsam. Die Zweckmäßigkeit einer Balkonanlage beurteilen Sie selbst. Als Ihr Vermieter werden wir wie folgt vorgehen, wenn Sie einen Antrag stellen:
Prüfung der Elektroanlage:
Wir beauftragen einen Fachbetrieb, die Elektroanlage zu prüfen. Die Kosten übernimmt die Genossenschaft. Aus der Prüfung kann sich Zusatzinstallationsbedarf ergeben, den der Nutzer trägt.
Voraussetzungen für Genehmigung:
Balkonsolaranlage nach Norm VDE-AR-N 4105 (max. 600 Watt Einspeisung)
Haftpflichtversicherung für Schäden durch die Anlage erforderlich.
Montage nur mit Klemmsystem; keine Bohrungen. Module über dem Geländer müssen gesichert werden.
Schukostecker für Einspeisung erlaubt.
Anmeldung der Anlage bei StWB und Bundesnetzagentur.
Fachgerechte Installation und Endabnahme vor Inbetriebnahme.
Mögliche Zusatzkosten:
Balkonsteckdose (falls nicht vorhanden)
Umbauten an der Elektroanlage
Kostenregelung:
Kosten für die Installation und spätere bauliche Maßnahmen trägt der Nutzer. Kein Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Rückbau bei Auszug möglich – Kosten trägt der Mieter.
Kontakt:
Bei Fragen zu Auflagen oder Kosten stehen wir Ihnen zur Verfügung. Per E-Mail oder am Telefon.
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