Kurz vor Redaktionsschluss hat der Gesetzgeber im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz festgelegt, dass Mieter im Dezember die Heizkostenvorauszahlung zwar erstmal bezahlen müssen. Vermieter müssen aber informieren, das und in welcher Höhe sie vom Wärmeversorger eine Entlastung erhalten. Dazu warten wir derzeit auf die Meldung der Stadtwerke. Spätestens in der Betriebskostenabrechnung 2022 wird die Entlastung zugunsten der Mieter verrechnet. Das dämpft etwaige Nachzahlungen. Je nach Abrechnungsergebnis kann sich auch ein Guthaben ergeben. Welche Entlastung möglich ist, teilen wir Ihnen mit, sobald uns die StWB die gesetzlich vorgeschriebene Auskunft erteilt hat. Danach könnten Sie auch die Auszahlung des Entlastungsbetrags bei uns beantragen. Müssen Sie aber nicht. Sie können auch die Betriebskostenabrechnung abwarten und schützen sich dort vor höheren Nachzahlungen.